TOP Ö 7: Erwerb von unvermessenen Teilflächen aus dem in der Gemarkung Ziesendorf, Flur 2 gelegenen Flurstück 229/4

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 23-4/05

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stimmt der Übernahme von Teilflächen aus dem in

der Gemarkung Ziesendorf, Flur 2 gelegenen Flurstück 229/4, derzeitig eingetragen im Grundbuch von Ziesendorf, Blatt 517, Veräußerer TLG IMMOBILIEN GmbH, in das Eigentum der Gemeinde zu.

Die Flächenübertragung erfolgt ohne Zahlung eines Wertausgleiches.

Die Kosten des notariellen Vertrages und seiner Durchsetzung trägt die TLG IMMOBILIEN GmbH.

 

Bei den von der Gemeinde zu übernehmenden Teilflächen des Flurstücks 229/4 handelt es sich um die öffentliche Straßen „ Am Dorfplatz“ mit einem Wendehammer.

 

Die TLG IMMOBILIEN GmbH ist verpflichtet die Planung für den Bau des Wendehammers mit dem Landkreis Bad Doberan abzustimmen. Der Wendehammer ist von der TLG IMMOBILIEN GmbH bis

zum 31.08.2005 herzustellen. Die finanziellen Aufwendungen für den Bau sind von der TLG IMMOBILIEN GmbH zu tragen. Diese Bauverpflichtung ist im notariell zu beurkundenden Flächenüberlassungsvertrag mit zu vereinbaren.  

 

 

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen