TOP Ö 10: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19, Wohngebiet nördlich der Hauptstraße (ehemals Hof Grimnitz) in Elmenhorst

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Teichert erläutert den Werdegang der Beschlussvorlage. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

Beschluss Nr. :  16-02/04

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.       Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 19, Wohngebiet nördlich der Hauptstraße (ehemals Hof Grimnitz) in Elmenhorst – Teil A:  Planzeichnung, Teil B: Textliche Festsetzungen, siehe Anlage 1 sowie die Begründung, siehe Anlage 2 - werden in der vorliegenden bzw. vorgetragenen Fassung gebilligt. 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes  und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

      Die Auslegungszeit legt der Bürgermeister fest.

      Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich

      oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.

      Die Entwürfe stehen auch dem Bürgermeister während der Sprechstunden zur Verfügung.

3.   Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

       Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB  und die Beteiligung der     

      Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im Zeitraum

      der öffentlichen Auslegung.

      Die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange erhalten die Entwürfe zur Abgabe

      einer Stellungnahme zugeschickt.

 

 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen