TOP Ö 11: Beschluss a) zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 127-18/01 zur ersten Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 5 für den Wohnpark Ahrensholt b) zur Festschreibung des jetzigen Zustandes der Verkehrsführung im Wohnpark Ahrensholt c) zur Rücknahme derKlage gegen den Landrat des Landkreises Bad Doberan zur Teileinziehung der Straßen Kattenstiert und Eschenholt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  17-02/04

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt,

a)       den Beschluss Nr. 127-18/01 vom 25.04.2001 zur ersten Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 5 für den Wohnpark Ahrensholt aufzuheben.

b)       den jetzigen Zustand der Verkehrsführung im Wohnpark Ahrensholt dauerhaft festzuschreiben. Es bleibt somit bei der bestehenden Einbahnstraßenregelung im Kattenstiert zwischen Admannshäger Weg und Birkenholt und der mittels Poller erfolgten, nur für den ÖPNV durchlässigen, Abbindung der Straße Eschenholt vom Admannshäger Weg sowie der Anzahl der bisher errichteten fünf Schwellen zur Verkehrsberuhigung im Admannshäger Weg.

c)       die Rücknahme der Klage in der Verwaltungsstreitsache vor dem Verwaltungsgericht Schwerin (9 A 67/01) gegen den Landrat des Landkreises Bad Doberan zur Verpflichtung der Teileinziehung der Straßen Kattenstiert und Eschenholt.

 

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung