TOP Ö 17: Beschluss zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) für den Zeitraum 01.01.2005 - 31.12.2005, hier: Festlegung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern aus der Gemeinde in Tagespflege

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 21-2/04

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen fasst im Zuge der Umsetzung des Gesetztes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege (KiföG M-V) für 2005 folgenden Beschluss:

Die Kostenverteilungsempfehlung des Kreisjugendamtes für die Betreuung von Kindern bei Tagespflegepersonen nebst unten genannten Vorschlag für die künftige Gestaltung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages in 2005 werden gebilligt und die insofern erforderlichen Kostentragungsvereinbarungen zu diesen Konditionen durch den Bürgermeister unterzeichnet.

 

Alter

Art

Wohnsitzgemeinde / Kommunaler Anteil  50%

je Platz und Monat

 

Elternbeitrag

50 %

je Platz und Monat

0-3

gt

123,81

123,80

0-3

tz

74,76

74,75

0-3

ht

62,07

62,06

ab 3-6

gt

143,13

143,13

ab 3-6

tz

83,48

83,48

ab 3-6

ht

70,35

70,35

 


NEUAUFNAHME

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen