Sitzung: 08.12.2004 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 13-2/04
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stäbelow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.
Grundlage für den Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:
1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 1.264
2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und
● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen
● die entstehenden Auslagen und
● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.
Folgende Änderungen sind im Entwurf der vorliegenden Hauptsatzung einzuarbeiten:
- § 6 Abs. 1, 2. Zeile: "...die ihm durch die folgenden Vorschriften über
tragen werden."
Bei den Erläuterungen der Änderungen ist zu § 6 Abs. 7, vorletzter Satz, das Wort "Gewicht" in Gericht zu ändern.
Frau Schulz erläutert den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung. Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 10.11.04 den Beschluss empfohlen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |