TOP Ö 7: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 13-2/04

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stäbelow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für den Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 1.264

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.


Folgende Änderungen sind im Entwurf der vorliegenden Hauptsatzung einzuarbeiten:

- § 6 Abs. 1, 2. Zeile: "...die ihm durch die folgenden Vorschriften über

  tragen werden."

Bei den Erläuterungen der Änderungen ist zu § 6 Abs. 7, vorletzter Satz, das Wort "Gewicht" in Gericht zu ändern.

Frau Schulz erläutert den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung. Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 10.11.04 den Beschluss empfohlen.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen