TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die 1. öffentliche Amtsausschusssitzung, begrüßt die anwesenden Amtsausschussmitglieder und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 30 Amtsausschussmitglieder sind 24 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.