TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 2. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Bürger und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 9 Gemeindevertretern sind zunächst 6 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.