Sitzung: 24.05.2022 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr.:
68-17/22
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird
entsprechend der jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1)
beschlossen.
2. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine
Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der
Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow wird mit
der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der
vorliegenden Fassung vom Mai 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2022
gebilligt.
4. Die Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow
ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Der Bürgermeister
informiert zum Beschlussvorschlag und teilt mit, dass die Planer sich noch
einmal bezüglich der Zufahrt abstimmen und einen genehmigungsfähigen Vorschlag
abgeben werden.
Nach Information
wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |