TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 23 "Feuerwehr am Zanderweg", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 68-17/22

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend der jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

3. Der Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Mai 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2022 gebilligt.

4. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ der Gemeinde Kritzmow ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag und teilt mit, dass die Planer sich noch einmal bezüglich der Zufahrt abstimmen und einen genehmigungsfähigen Vorschlag abgeben werden.

 

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen