TOP Ö 12: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss Nr.: 71-17/22

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung wieder.

 

Auf Anfrage zum Stand des Flächennutzungsplans informiert Herr Schacht über die Empfehlung des Bauausschusses. Der Bürgermeister unterrichtet über sein letztes Telefonat mit dem Stadtplaner Herrn Millahn, in dem der weitere Beratungstermin am 30.05.2022 vereinbart wurde. Das Ergebnis ist abzuwarten.

 

Die Sitzung wird um 19.40 Uhr beendet.

 

 


Der Bürgermeister überträgt die Sitzungsleitung an den 1. Stellvertreter, Herrn Brandt.

 

Der Bürgermeister und Herr Tim Leif Kaiser erklären sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und nehmen im Gästebereich Platz.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 der Gemeindevertretung empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

Herr Brandt stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung: