TOP Ö 11: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 70-17/22

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 25.04.2022 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 507.736,72 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2018                                                                    18.719.437,10 EUR

Eigenkapital per 31.12.2018                                                                       11.338.196,26 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2018 (Nr.31)        507.736,72 EUR

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40)                                                            -10.140,70 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.04.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der

Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 25.04.2022 festzustellen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen