Sitzung: 24.05.2022 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/60-1456/2022
Beschluss Nr.:
70-17/22
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2018 i. d. F. vom 25.04.2022 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 507.736,72 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2018 18.719.437,10
EUR
Eigenkapital per
31.12.2018 11.338.196,26
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2018 (Nr.31) 507.736,72 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) -10.140,70 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Der Bürgermeister begründet
den Beschlussvorschlag.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 25.04.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018
geprüft, das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden
Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der
Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 25.04.2022
festzustellen.
Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |