Sitzung: 26.04.2022 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/30-1000/2022
Beschluss Nr.:
102-15/22
Der
Aufstellungsbeschluss Vorlage-Nr. VO/BV/30-0987/2022 vom 8.3.2022 wird hiermit
aufgehoben.
Folgender Beschlussvorschlag
wird gefasst:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die
Aufstellung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Die Änderung umfasst 4 Teilflächen (s.
Übersichtsplan) des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7.
Änderung mit folgenden Planungszielen:
Geltungsbereich 1:
Vorrangige
Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L
132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.
Geltungsbereich 2:
Erweiterung der
Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23
„An der Beke“ in Papendorf.
Geltungsbereich 3:
Umwidmung einer
Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.
Geltungsbereich 4:
Ausweisung einer
gewerblichen Baufläche für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich
gewerblich genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden,
im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove.
2.
Gebietsabgrenzung:
Die
Geltungsbereiche der 8. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend dem
Übersichtsplan in der Anlage. Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses.
3.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß Hauptsatzung der
Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält Flächenentwicklungen, die schon über einen längeren Zeitraum diskutiert wurden und für die teilweise schon Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne gefasst wurden (Flächen 1 und 2). Aufgrund des Entwicklungsgebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Es handelt sich vorrangig um bisher unbebaute Flächen, für die eine Wohnbauflächenentwicklung vorgesehen ist. Die Geltungsbereiche 3 und 4 umfassen Flächen, für die im Rahmen der Flächennutzungsplanung Umnutzungen vorbereitet werden.
Um die Genehmigungsfähigkeit der Planungsvorhaben zu erreichen, sollen diese Flächen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung mit den planungsbeteiligten Behörden abgestimmt werden. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.
Im Bauausschuss vom 17.08.2021 und
zuletzt im Hauptausschuss vom 07.04.2022 wurde die F-Plan-Änderung erörtert und
der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |