TOP Ö 8: Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 102-15/22

 

Der Aufstellungsbeschluss Vorlage-Nr. VO/BV/30-0987/2022 vom 8.3.2022 wird hiermit aufgehoben.

 

Folgender Beschlussvorschlag wird gefasst:

 

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Die Änderung umfasst 4 Teilflächen (s. Übersichtsplan) des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7. Änderung mit folgenden Planungszielen:

 

Geltungsbereich 1:

Vorrangige Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L 132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.

 

Geltungsbereich 2:

Erweiterung der Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ in Papendorf.

 

Geltungsbereich 3:

Umwidmung einer Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.

 

Geltungsbereich 4:

Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich gewerblich genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, im Bereich westlich des Gutshofes Groß Stove.

 

2.

Gebietsabgrenzung:

Die Geltungsbereiche der 8. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend dem Übersichtsplan in der Anlage. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

 


Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält Flächenentwicklungen, die schon über einen längeren Zeitraum diskutiert wurden und für die teilweise schon Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne gefasst wurden (Flächen 1 und 2). Aufgrund des Entwicklungsgebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Es handelt sich vorrangig um bisher unbebaute Flächen, für die eine Wohnbauflächenentwicklung vorgesehen ist. Die Geltungsbereiche 3 und 4 umfassen Flächen, für die im Rahmen der Flächennutzungsplanung Umnutzungen vorbereitet werden.

 

Um die Genehmigungsfähigkeit der Planungsvorhaben zu erreichen, sollen diese Flächen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung mit den planungsbeteiligten Behörden abgestimmt werden. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.

Im Bauausschuss vom 17.08.2021 und zuletzt im Hauptausschuss vom 07.04.2022 wurde die F-Plan-Änderung erörtert und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen