TOP Ö 7: Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung des B-Plans Nr. 26 „Gewerbegebiet Landgut Groß Stove“ und für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf durch den Investor

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 101-15/22

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag, siehe Anlage Städtebaulicher Vertrag.

 


Der Investor hat die Übernahme aller Kosten schriftlich zugesichert. Dieser beauftragt die Planungsleistungen direkt, so entstehen der Gemeinde keine Kosten.

 

Im Bauausschuss Papendorf wurde am 17.08.2021 über die Direktbeauftragung anhand eines Vertragsmusters beraten und die Beschlussfassung auf der Gemeindevertretersitzung empfohlen. Im Hauptausschuss am 07.04.2022 wurde dies erneut befürwortet.

 

Herr Ahrens erläutert nochmals den städtebaulichen Vertrag. Es ist für ihn nicht einzusehen, dass die Gemeinde die Straße übernimmt. Beide Eigentümer haben sich bereiterklärt, die Sanierung der Straße mit zu finanzieren. Auch nach Vertragsabschluss hat die Gemeinde noch Möglichkeiten, zu regieren. Die Durchfahrtmöglichkeiten sollten auf jeden Fall erhalten bleiben.

 

Herr Ahrens weist darauf hin, dass es in den Jahren niemals beabsichtigt wurde, Nutzung der Straße zu untersagen. Alle anliegenden Grundstücke sind erschlossen und haben Wegerecht, Radfahrer können trotzdem durchfahren.

Eine Vereinbarung zum Durchfahrtsrecht hat mit dem B-Plan nichts zu tun, sondern muss in einem extra Vertrag verhandelt werden.

 

Weiter fordern die Gemeindevertreter, dass im Beschluss der Name des Investors genannt wird. Weiterhin soll sichergestellt sein, dass die Durchfahrt für Radfahrer anschließend weiter möglich ist.

 

Herr Pagels ruft den Investor an und erkundigt sich nach der eintretenden Firma in den städtebaulichen Vertrag. Im Anschluss fassen die Gemeindevertreter den Beschluss mit folgender Ergänzung:

 

„Investor ist Peter Gertenbach, GERBA GmbH & Co. KG. Ein Erschließungsvertrag wird erst unterzeichnet, wenn die Nutzung des Weges Zu den Koppeln für Radfahrer und Fußgänger gesichert ist.“

 

 

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen