TOP Ö 8: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 42-6/22

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31.12.2019 i.d.F. vom 28.03.2022 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 88.610,80 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanzsumme per 31.12.2019                                                                                    36.172.726,783 EUR

Eigenkapital per 31.12.2019                                                                                         6.757.020,15 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2019 (Nr. 31)                          88.610,80 EUR

Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2019 (Nr. 40)                                                                           246.424,59 EUR

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 


Herr Eschment, stellv. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses informiert dazu:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.03.2022 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 stichpunktartig geprüft. Das Protokoll liegt vor.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

Herr Eschment informiert, dass sich der Ausschuss bei Kontrolle der Jahresabschlüsse des Amtes u. a. stets mit dem Neubau der Sporthalle der Warnowschule Papendorf befasst. Er erwähnt in dem Zusammenhang die Anregungen der Ausschussmitglieder zur künftigen Berücksichtigung bei Investitionsvorhaben:

- die Aufgabenstellung von Anfang klar definieren

- in finanzstarken Gemeinden die Notwendigkeit von Fördermitteln abzuwägen

- im Ausschuss einen Konsens finden, einen Mehrheitsentscheid herbeizuführen, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom 28.03.2022 festzustellen und den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

 

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

17

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen