TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden zur 15. Sitzung der Gemeindevertretung. Ein Gemeindevertreter hat die Einladung zur Sitzung nicht erhalten. Er ist zur Sitzung erschienen, damit ist das Einverständnis zur Teilnahme erklärt. 11 Gemeindevertreter sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.