TOP Ö 12: Beschluss zum B-Plan Nr.1 "Papendorf Süd" in Papendorf zur Herstellung der öffentlichen Parkplätze im Straßenraum

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 15-2/04

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt gemäß §125 (3) Baugesetzbuch, dass die nachfolgend bezeichnete Erschließungsanlage, die von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 “Papendorf Süd“ in Papendorf abweicht, rechtmäßig hergestellt worden ist.

  • Die Ausführung der öffentlichen Parkplätze im Straßenraum ist nicht wasserdurchlässig wie im B-Plan festgesetzt erfolgt.

Die Abweichung ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar, sie belastet die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer planmäßigen Herstellung und die Nutzung der betroffenen Grundstücke ist nicht wesentlich beeinträchtigt.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen