Sitzung: 18.11.2004 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 14-2/04
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt, gemäß §125 (3) Baugesetzbuch dass die nachfolgend bezeichnete Erschließungsanlage, die von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 abweicht, rechtmäßig hergestellt ist.
ist auf Grund der Neuaufteilung des Parzellierungsplanes an den westlichen Rand des B-Planes verschoben worden.
Die Abweichungen sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar, sie belasten die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer planmäßigen Herstellung und die Nutzung der betroffenen Grundstücke ist nicht wesentlich beeinträchtigt.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |