TOP Ö 11: Beschluss zum B-Plan Nr.1 "Papendorf Süd" in Papendorf zur Herstellung der Stichstraße2 an der Planstraße B am Spielplatz im Ö1

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 14-2/04

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt, gemäß §125 (3) Baugesetzbuch dass die nachfolgend bezeichnete Erschließungsanlage, die von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 abweicht, rechtmäßig hergestellt ist.

  • Die Stichstraße2 geplant an der Planstraße B am Spielplatz im Ö1

ist auf Grund der Neuaufteilung des Parzellierungsplanes an den westlichen Rand des B-Planes verschoben worden.

Die Abweichungen sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar, sie belasten die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer planmäßigen Herstellung und die Nutzung der betroffenen Grundstücke ist nicht wesentlich beeinträchtigt.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen