TOP Ö 6: Bericht des Amtsvorstehers

Der Amtsvorsteher berichtet über:

 

Personalangelegenheiten

● Verabschiedung der Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung zum 01.04.2022 in den Ruhestand und Nachbesetzung der Stelle zum 01.03.2022. Damit erfolgte gleichzeitig der Wechsel der Stelle Wohngeld/Schule zum 01.03.2022.

● Besetzung der Stelle Investitionen/Bauunterhaltung, Hoch- und Tiefbau für die Dauer der Erkrankung des Stelleninhabers

● Nachbesetzung der Stelle Sachbearbeiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Kultur zum 01.01.2021

● Nachbesetzung der Stelle Brandschutz zum 01.06.2022 und damit verbunden Neubesetzung der Stellen Kassen- und Rechnungswesen sowie Info/Post, Sekretariat, Vertragsmanagement

Ausschreibung einer Stelle für den Bauhof mit der Berufsausbildung Kfz-Mechaniker (Beschluss des Schul- und Bauhofausschusses in der letzten Sitzung)

 

Finanzverwaltung

● Abfrage des Landkreises Rostock an das Amt Warnow-West bezüglich eines Interessenabwägungsverfahrens zur Festsetzung der Kreisumlage in der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises. Eine Erhöhung der Kreisumlage von 39,71 % auf 44,63 % wird (aufgrund des Bundesteilhabegesetzes und der Kinderbetreuungskosten) seitens des Landkreises als erforderlich gesehen. Eine Stellungnahme im Namen der einzelnen Gemeinden sowie im Namen des Amtes wurde verfasst.

● Prüfung der Jahresabschlüsse Gemeinde Pölchow (Haushaltsjahr 2019) und Gemeinde Kritzmow (Haushaltsjahr 2018) in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.04.2022

 

Verwaltungsangelegenheiten

● Wegfall der 3G-Regelung im Amt Warnow-West. Mit Ablauf des 19.03.2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten. Die Maskenpflicht ist am 25.04.2022 entfallen.

Umstellung des Sitzungsdienstprogramms auf Allris. Ziel ist, zum 01.07.2022 mit der elektronischen Sitzung zu starten. Nähere Informationen dazu folgen unter Tagesordnungspunkt 12.

Beschaffung von 67 Laptops – Leihgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer, die bei möglichen Schulschließungen oder während eines eingeschränkten Schulbetriebs

zu Hause nicht auf ein entsprechendes Endgerät zugreifen können. Während des normalen Schulbetriebs sind die dann im Eigentum des Schulträgers befindlichen Geräte schulgebunden einzusetzen.

 

Der Amtsvorsteher unterrichtet über die Bearbeitungsproblematik im Amt

Warnow-West aufgrund des sehr hohen Arbeitsvolumens die Gemeinde

Elmenhorst/Lichtenhagen betreffend. Er informiert über die zusätzlichen Anträge für Gemeindevertretersitzungen, was zur erheblichen Mehrbelastung der Mitarbeiter im Amt führt. Der Amtsvorsteher bittet zu beachten, Anträge nach Möglichkeit erst mit der Gemeindevertretung zu klären, bevor sie an die Leitende Verwaltungsbeamtin herangetragen werden. Er betont, dass jeder Gemeindevertreter das Recht hat,

Anträge zu stellen und bittet eindringlich, in der Gemeindevertretung Elmenhorst/ Lichtenhagen zu befinden, wie diesbezüglich künftig weiter verfahren werden soll.

Die Amtsausschussmitglieder der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen nehmen die Hinweise des Amtsvorstehers zur Kenntnis und werden diese in der Gemeindevertretung auswerten.