TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Anwesenheit fest. 17 von 20 Amtsausschussmitgliedern sind anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.