Sitzung: 06.04.2022 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/50-0591/2022
Beschluss Nr.:
50-11/22
Die
Gemeindevertretung beschließt entsprechen dem eingereichten Änderungsantrag,
die Räumlichkeiten im OG des Gutshauses zur Unterbringen von Flüchtlingen zur
Verfügung zu stellen. Es können unbefristete Mietverträge mit Privatpersonen,
Verträge mit Körperschaften, Stiftungen und Vereine, welche die kurz-, mittel-
oder langfristige Unterbringung von Flüchtlingen beinhalten, abgeschlossen
werden. Die Hausverwaltung
Lutter GmbH wird ermächtigt, entsprechende Verträge zu unterzeichnen.
Die Amtsverwaltung
wird beauftragt, für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen vorrangig für den
Zweck der Flüchtlingshilfe bereitstehende Fördermittel des Kreises bzw. des
Landes zu requirieren.
Für den Fall, dass
das nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist, könnten die für das HHJ 2022
eingestellten Mittel, die für die Sanierung des Kriegerdenkmals Pölchow
eingeplant sind, anteilig für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen in
diesem Zusammenhang freigegeben werden, insoweit sich die Gemeinde Pölchow an
diesen Kosten beteiligt.
Für das Gutshaus Wahrstorf soll gemäß Beschluss der GV vom
25.01.2022 ein Nutzungsänderungsantrag für das EG und OG gestellt werden, um
eine Nutzung des Gutshauses durch verschiedene Gewerbe zu ermöglichen. Wegen
der derzeitigen Situation in der Ukraine und der damit einhergehenden
Flüchtlingswelle wurde aus der Gemeinde heraus der Vorschlag unterbreitet, das
Gutshaus für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen zu nutzen. In der
11. KW fand ein kurzfristiges Treffen
zwischen der Gemeinde, dem Gemeindeverein und Vertretern des Amt Warnow-West im
Gutshaus in Pölchow statt.
Bei der Begehung
der Räumlichkeiten wurden Möglichkeiten erörtert, in welchem Umfang die
Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen möglich ist und welche Maßnahmen
zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendig sind. Es wurde festgestellt, dass eine
Unterbringung nur im OG möglich ist, da die Räume im Untergeschoss eine
Unterbringung von Personen nicht zulassen. Eine sofortige Prüfung der
elektrischen Anlage und eine Prüfung der sanitären Bereiche (Dichtigkeit der
Rohrleitungen etc.) ist notwendig. Für die elektrische Prüfung und die Prüfung
des sanitären Bereiches sind Firmen kurzfristig verfügbar. Die Beauftragung
läuft über den Verwalter. Die finanziellen Mittel stehen im Rahmen des
Hausverwalterbudgets zur Verfügung.
Nach aktuellen
Informationen ist der Landkreis aktiv auf der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten,
da sich die Flüchtlingssituation weiter verschärft und eine starke Zunahme der
Flüchtlingszahlen zu verzeichnen ist.
Wird dem Landkreis
ein Objekt für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen benannt, erfolgt
eine Eignungsprüfung. Ist das Objekt geeignet, könnten finanzielle Mittel für
die Sanierung von Wohnraum durch den Landkreis oder anderer Stelle
bereitgestellt werden. Die finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde wäre
gemäß des Beschlusstextes möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass es
u.U. zu einer mehrjährigen Nutzung der Räumlichkeiten kommt. Die Höhe möglicher
Mieteinnahmen ist noch nicht darstellbar.
Unter
Berücksichtigung des vorgetragenen Sachverhaltes ist eine Entscheidung der
Gemeinde notwendig, da es einen bestehenden Beschluss zur Nutzungsänderung auf
Gewerberaumnutzung gibt, der seitens des Amtes Warnow-West umgesetzt werden
müsste.
Möchte die Gemeinde
jedoch die vorhandenen Räumlichkeiten situationsbedingt als
Flüchtlingsunterkunft vergeben, kann ein Nutzungsänderungsantrag erst gestellt
werden, wenn die Räumlichkeiten nicht mehr für eine Unterbringung von
Flüchtlingen benötigt werden.
Von Herrn Dr. Bull wird ein Änderungsantrag zum Beschluss eingereicht.
Frau Rautenberg erläutert nochmals die geplante Vorgehensweise. Die Gemeinde beantragt, auch wenn die Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, die Umnutzung für das OG des Gutshauses. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen gibt es eine Frist von 3 Jahren, die auch auf Antrag noch verlängert werden kann.
Es gibt noch keine Informationen darüber, wie viele Personen eine Unterbringung benötigen und wo diese geschaffen werden sollen. Einige Bürger der Gemeinde haben sich der Bürgermeisterin gegenüber positiv zur Aufnahme von Flüchtlingen im Gutshaus ausgesprochen. Es gibt auch einige Familien, die privat Personen in ihren Haushalt aufgenommen haben.
Durch die Firma Luther ist eine Kostenschätzung für die Sanierung der vorhandenen Wohnungen vorgelegt worden, dies sieht einen Kostenrahmen von ca. € vor. Die Maßnahmen dienen lediglich der einfachen Instandsetzung der Wohnungen und nicht einer komfortablen Unterbringung, das sollte jedem bewusst sein.
Es wird das kostenpflichtige Angebot moniert, dass auch bei Nichtbeauftragung eine Zahlung von 250,00 € vorsieht.
Herr Rathjens erläutert hierzu, dass die Firma mehrmals vor Ort gewesen ist, um sich ein genaues Bild der Verhältnisse zu machen. Deshalb ist eine Vergütung hier nicht nur angebracht, sondern auch üblich.
Der Grundbedarf für die Sanierung dürften ca. 200.000,00 € betragen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nicht gezwungen wird, die Wohnungen zur Verfügung zu stellen, dies würde freiwillig geschehen. Eine umfangreiche Sanierung, wie hier vorgesehen, wäre durch den Haushalt der Gemeinde nicht zu stemmen. Eine Sanierung der Sanitäranlagen im EG muss trotz allem unbedingt erfolgen. Hierfür wurde ein Fördermittelantrag gestellt.
Wenn sich die Gemeindevertreter heute entschließen, die Wohnungen zur Verfügung zu stellen, wird der Landkreis die Räumlichkeiten begutachten und entscheiden, ob der Umbau mit staatlichen Geldern möglich ist.
Wir sollten uns auch im Klaren darüber sein, dass der Aufenthalt lange Zeit dauern kann und wir niemanden wieder wegschicken können.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |