TOP Ö 1: Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste. Die Einladungen sind pünktlich zugegangen, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.