TOP Ö 9: Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Umverlegung der Vorflutleitung 2LV4-R/4a in Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 59-12/22

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 55201-096000-34 über 7.053,84 Euro für die Umverlegung der Vorflutleitung 2LV4-R/4a in Stäbelow.

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag:

Durch den Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ wurde die Erneuerung der Vorflutleitung empfohlen. Die Bestandsleitung ist abgängig und weist an den Muffen Inkrustationen (Ablagerungen) und Defekte auf. Weiterhin verläuft die Leitung über private Flächen und ist nicht durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Der Leitungsverlauf der neuen Leitung befindet sich auch auf privaten Flächen, wird aber in einem 6,0 m breiten Streifen durch eine Grunddienstbarkeit gesichert.

Durch Änderungen in der Bauausführung und unvorhergesehene Leistungen ergeben sich höhere Baukosten. Diese beinhalten:

-        Lageänderung des Regenwasserkanals mittig in der Straße

-        Reparatur einer Bestandsleitung, deren Lage nicht dem Bestandsplan entsprach

-        Reparatur einer Bestandsleitung, die bei der Baugrunderkundung angebohrt wurde.

Weiterhin wurde ein Beweissicherungsverfahren für die Verkehrsanlagen auf dem Grundstück der Firma Eichmann und Partner durchgeführt, um eventuell spätere Ansprüche beurteilen zu können.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen