Sitzung: 24.03.2022 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: VO/AV/20-1279/2022
Herr Prof. Vogel legt seine Auffassung zur Widersprüchlichkeit der
Beschlussvorlagen zum Strandweg (TOP 16 und 17) dar. Zum einen greift die
Gemeinde in ein laufendes Verfahren ein, will zum anderen aber den B-Plan nicht
weiterverfolgen. Er schlägt vor, dass die Gemeinde sich aus dem
privatrechtlichen Streit heraushalten sollte.
Herr May erläutert, dass der B-Plan nur deshalb nicht aufgelegt werden
soll, weil dann Umfriedungen möglich werden. Daran besteht seitens der Gemeinde
kein Interesse.
Nach der Auffassung von Herrn Dr. Hornickel handelt es sich nicht um
einen nur privatrechtlichen Streit. Dies hat das Oberlandesgericht im
Berufungsverfahren offenbar erkannt, indem es seine für den 31.03.2022
vorgesehene Entscheidung vorläufig auf den 30.06.2022 vertagt hat, um zunächst
den Verlauf und eine mögliche Entscheidung im parallelen
Verwaltungsstreitverfahren abzuwarten und berücksichtigen zu können.
Beschluss Nr.
: 94-17/22
Die
Gemeindevertretung beschließt:
Der
Aufstellungsbeschluss „B-Plan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg“ vom 19. Dez. 2013 und
der entsprechende Auslegungsbeschluss vom 10. Sept. 2020 (Vorlage VO/BV/20 –
1086/20) werden ausgesetzt und nicht weiter verfolgt, bis rechtskräftig in
einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Öffentlichkeit der Ringstraße
Strandweg 10 bis 22 entschieden ist.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
Herr Harbrecht hat auf Grund eines Mitwirkungsverbots nicht
an der Abstimmung teilgenommen.