TOP Ö 17: Antrag der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD zur Strandweg-Frage (B-Plan)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Prof. Vogel legt seine Auffassung zur Widersprüchlichkeit der Beschlussvorlagen zum Strandweg (TOP 16 und 17) dar. Zum einen greift die Gemeinde in ein laufendes Verfahren ein, will zum anderen aber den B-Plan nicht weiterverfolgen. Er schlägt vor, dass die Gemeinde sich aus dem privatrechtlichen Streit heraushalten sollte.

Herr May erläutert, dass der B-Plan nur deshalb nicht aufgelegt werden soll, weil dann Umfriedungen möglich werden. Daran besteht seitens der Gemeinde kein Interesse.

Nach der Auffassung von Herrn Dr. Hornickel handelt es sich nicht um einen nur privatrechtlichen Streit. Dies hat das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren offenbar erkannt, indem es seine für den 31.03.2022 vorgesehene Entscheidung vorläufig auf den 30.06.2022 vertagt hat, um zunächst den Verlauf und eine mögliche Entscheidung im parallelen Verwaltungsstreitverfahren abzuwarten und berücksichtigen zu können. 

 

Beschluss Nr. : 94-17/22

Die Gemeindevertretung beschließt:

Der Aufstellungsbeschluss „B-Plan Nr. 6 Wohngebiet Strandweg“ vom 19. Dez. 2013 und der entsprechende Auslegungsbeschluss vom 10. Sept. 2020 (Vorlage VO/BV/20 – 1086/20) werden ausgesetzt und nicht weiter verfolgt, bis rechtskräftig in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Öffentlichkeit der Ringstraße Strandweg 10 bis 22 entschieden ist.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

Herr Harbrecht hat auf Grund eines Mitwirkungsverbots nicht an der Abstimmung teilgenommen.