Sitzung: 24.03.2022 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: VO/AV/20-1278/2022
Herr May verliest den Beschlussvorschlag und erläutert, dass dieser
Beschlussvorschlag bereits von der Gemeindevertretung beschlossen worden war,
jedoch wegen einer fehlenden Dringlichkeit für nichtig erklärt wurde.
Die Gemeindevertreter beraten: Problematisch erscheint es, Garagen, für
die es eine Baugenehmigung gibt - auch wenn sie vielleicht auf einer
öffentlichen Straße stehen -, entfernen zu lassen. Auch wird die rechtliche
Haltbarkeit dieses Beschlusses bezweifelt. Zudem ist es fraglich, ob eine
Umsetzung des Beschlusses unterstützend für die Strandwegbewohner im
Verwaltungsstreitverfahren sein würde oder aber den Konflikt vor Ort
verschärfen könnte und einer Einigung entgegenstände.
Beschluss Nr.
: 93-17/22
Die
Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen, vertreten durch ihren Bürgermeister, fordert den
Amtsvorsteher des Amtes Warnow-West auf, unverzüglich unter Fristsetzung zu
verfügen, dass der Eigentümer des Grundstückes Strandweg 16 das
Straßengrundstück Strandweg 10 bis 22 in 18107 Elmenhorst (Flurstück 4/76 ex
4/39 ex 4/7), das er aus der Nachtragsliquidation der Ostseehaus GmbH erworben
hat, von den dort errichteten Zäunen, Toren und Garagen zu räumen hat. Die
Verfügung ist als sofort vollziehbar zu erklären und dem Eigentümer zugleich an
seine Wohnsitzadresse zuzustellen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |