TOP Ö 16: Antrag der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD zur Strandweg-Frage (Verfügung)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr May verliest den Beschlussvorschlag und erläutert, dass dieser Beschlussvorschlag bereits von der Gemeindevertretung beschlossen worden war, jedoch wegen einer fehlenden Dringlichkeit für nichtig erklärt wurde.

 

Die Gemeindevertreter beraten: Problematisch erscheint es, Garagen, für die es eine Baugenehmigung gibt - auch wenn sie vielleicht auf einer öffentlichen Straße stehen -, entfernen zu lassen. Auch wird die rechtliche Haltbarkeit dieses Beschlusses bezweifelt. Zudem ist es fraglich, ob eine Umsetzung des Beschlusses unterstützend für die Strandwegbewohner im Verwaltungsstreitverfahren sein würde oder aber den Konflikt vor Ort verschärfen könnte und einer Einigung entgegenstände.

 

Beschluss Nr. : 93-17/22

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, vertreten durch ihren Bürgermeister, fordert den Amtsvorsteher des Amtes Warnow-West auf, unverzüglich unter Fristsetzung zu verfügen, dass der Eigentümer des Grundstückes Strandweg 16 das Straßengrundstück Strandweg 10 bis 22 in 18107 Elmenhorst (Flurstück 4/76 ex 4/39 ex 4/7), das er aus der Nachtragsliquidation der Ostseehaus GmbH erworben hat, von den dort errichteten Zäunen, Toren und Garagen zu räumen hat. Die Verfügung ist als sofort vollziehbar zu erklären und dem Eigentümer zugleich an seine Wohnsitzadresse zuzustellen.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen