TOP Ö 8: Information zur Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 24.02.2022

 

 


Herr May verliest die Informationsvorlage.

 

Sachverhalt:

Herr Bürgermeister Barten war zur Sitzung des Hauptausschusses am 24.02.2022 erkrankt und konnte somit seinen Vorsitz nach § 35 Abs. 1 S. 4 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nicht ausüben.

Gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V wird der Bürgermeister bei Verhinderung vertreten.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wurden Herr Burkhardt May zu seinem 1. Stellvertreter, Herr Christian Joachim zu seinem 2. Stellvertreter gewählt.

Da es sich bei der Vertretung nach § 40 Abs.1 KV M-V um eine Verhinderungsvertretung handelt, obliegt dem 2. Stellvertreter die Vertretung des Bürgermeisters nur, wenn auch der 1. Stellvertreter verhindert ist. (Darsow, in: Schweriner Kommentierung, § 40 Rz. 1)

Die Leitung der Sitzung des Hauptausschusses obliegt somit bei Verhinderung von Herrn Barten zunächst Herrn May. Nur wenn dieser ebenfalls verhindert ist, obliegt es Herrn Joachim.

Durch einen internen Abstimmungs- und Kommunikationsfehler des Amtes Warnow-West wurden sowohl Herr May, als auch Herr Joachim dahingehend falsch beraten. Die Sitzung des Hauptausschusses am 24.02.2022 wurde tatsächlich durch Herrn Joachim geleitet, obwohl Herr May ebenfalls anwesend war. Das Amt entschuldigt sich für diesen Fehler ausdrücklich und in aller Form.

Da Herr Joachim an der Sitzung nicht als Ausschussmitglied und Sitzungsleiter hätte teilnehmen dürfen, müssen in der Folge die Beratungsergebnisse des Hauptausschusses unbeachtlich bleiben.

Dem gefassten Beschluss VO/BV/20-1266/2022 einer überplanmäßigen Ausgabe für den Kommunalanteil der Regenwasserkanalbenutzungsgebühren wurde mit Schreiben des amtierenden Bürgermeisters May vom 07.03.2022 nach § 33 Abs. 1 KV M-V fristgerecht widersprochen. Über diese Angelegenheit muss in der nächsten Sitzung neu beschlossen werden, jedoch ist auch eine Rückholung zur Entscheidung durch die Gemeindevertretung möglich. Zur Herbeiführung einer schnellstmöglichen Heilung des Sachverhalts wurden zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung entsprechend die Tagesordnungspunkte 9 und 10 eingebracht.

 

Herr Dr. Hornickel merkt an, dass der Wortlaut der KV M-V es zulässt, dass auch der 2. stellv. Bürgermeister die Sitzung leitet. Beim Kommentar von Darsow zur Kommunalverfassung M-V handelt es sich lediglich um eine Rechtsauffassung, die zur Disposition steht.

Herr Gotham sieht es als unstrittig an, dass der 1. stellv. Bürgermeister die Sitzung hätte leiten müssen.

Herr E. Rosenkranz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu unterbinden.

Zum Antrag wird nicht abgestimmt, da Herr Gotham auf das laut Geschäftsordnung der Gemeinde jedem Gemeindevertreter zustehende Rederecht zum Tagesordnungspunkt verweist.

Herr Ibendorf sieht ein Problem auch in der gegenseitigen Vertretung zweier Hauptausschussmitglieder.

Herr May bestätigt die Richtigkeit des Einwandes von Herrn Ibendorf. An einer Änderung wird gearbeitet.