Sitzung: 30.03.2022 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0829/2022
Beschluss Nr.:
57-12/22
1. |
Die zum Entwurf der 5. Änderung der
Innenbereichssatzung Wilsen (1. + 2. Entwurf) abgegebenen Stellungnahmen der
Behörden wurden geprüft und werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3
des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung
die 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen gemäß Anlage 2. Die
zugehörige Begründung wird gemäß Anlage 3 gebilligt. |
3. |
Die 5. Änderung der
Innenbereichssatzung Wilsen ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses
Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Der Bürgermeister
und Herr Brügge informieren zum Beschlussvorschlag:
Im
Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Wilsen wurde der erste Entwurf
unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in wesentlichen Grundzügen überarbeitet. Zum 2. Entwurf der
Satzungsänderung wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine
Stellungnahmen mehr abgegeben. Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
sind im Wesentlichen zustimmend. Insbesondere hat die Raumordnungsbehörde
bestätigt, dass landesplanerische Bedenken nicht mehr bestehen. Offen blieb bisher
die Ermittlung und Umsetzung des Grünausgleichsbedarfs. Dazu wurde eine
entsprechende Bilanzierung vorgelegt und von der Naturschutzbehörde bestätigt.
Die durch die Satzungsänderung Begünstigten, vertreten durch einen
Vorhabenträger, haben zur Umsetzung des Ausgleichsbedarfs den Ankauf von 2.915
Ökopunkten mit der Landgesellschaft M-V vertraglich vereinbart. Der Gemeinde
liegt ein Zahlungsnachweis zu einer entsprechenden Reservierungsbestätigung der
Landgesellschaft MV mit befreiender Wirkung hinsichtlich der erforderlichen,
durch die Satzungsänderung ausgelösten Ökopunkte vor. Mit diesem Sachstand
liegen die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vor.
Der Bauausschuss
hat am 16.3.2022 beraten und die Beschlussfassung empfohlen.
Zur Information:
Ein Grundstück
(Teilfläche aus Flurstück 16/2, Flur 1, Gemarkung Wilsen), das sich im Eigentum
der Gemeinde Stäbelow befindet, wird durch die Satzungsänderung neu zu Bauland
aufgewertet. Dafür erstattet die Gemeinde die anteiligen Kosten an den
Vorhabenträger. Dieser hat im Februar 2021 einen städtebaulichen Vertrag mit
der Gemeinde geschlossen und sämtliche Kosten für die Satzungsänderung
übernommen. Zu den entstandenen Planungs- und Grünausgleichskosten wurde
vom Planungsbüro ein Umlagemodell erarbeitet, das die Planungskosten
flächenanteilig den substantiell begünstigten Grundstückseigentümern zuordnet
und die Grünausgleichskosten entsprechend dem Kompensationsbedarf gemäß der von
der Naturschutzbehörde bestätigten Bilanzierung auf die eingriffsverursachenden
Grundstücke umlegt.
Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |