TOP Ö 7: Abwägungs- und Satzungsbeschluss, 5. Änderung Innenbereichssatzung Wilsen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 57-12/22

1.

Die zum Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen (1. + 2. Entwurf) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden wurden geprüft und werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

2.

Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen gemäß Anlage 2. Die zugehörige Begründung wird gemäß Anlage 3 gebilligt.

3.

Die 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 


Der Bürgermeister und Herr Brügge informieren zum Beschlussvorschlag:

Im Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Wilsen wurde der erste Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in wesentlichen Grundzügen überarbeitet. Zum 2. Entwurf der Satzungsänderung wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen mehr abgegeben. Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sind im Wesentlichen zustimmend. Insbesondere hat die Raumordnungsbehörde bestätigt, dass landesplanerische Bedenken nicht mehr bestehen. Offen blieb bisher die Ermittlung und Umsetzung des Grünausgleichsbedarfs. Dazu wurde eine entsprechende Bilanzierung vorgelegt und von der Naturschutzbehörde bestätigt. Die durch die Satzungsänderung Begünstigten, vertreten durch einen Vorhabenträger, haben zur Umsetzung des Ausgleichsbedarfs den Ankauf von 2.915 Ökopunkten mit der Landgesellschaft M-V vertraglich vereinbart. Der Gemeinde liegt ein Zahlungsnachweis zu einer entsprechenden Reservierungsbestätigung der Landgesellschaft MV mit befreiender Wirkung hinsichtlich der erforderlichen, durch die Satzungsänderung ausgelösten Ökopunkte vor. Mit diesem Sachstand liegen die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vor.

Der Bauausschuss hat am 16.3.2022 beraten und die Beschlussfassung empfohlen.

Zur Information:

Ein Grundstück (Teilfläche aus Flurstück 16/2, Flur 1, Gemarkung Wilsen), das sich im Eigentum der Gemeinde Stäbelow befindet, wird durch die Satzungsänderung neu zu Bauland aufgewertet. Dafür erstattet die Gemeinde die anteiligen Kosten an den Vorhabenträger. Dieser hat im Februar 2021 einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde geschlossen und sämtliche Kosten für die Satzungsänderung übernommen. Zu den entstandenen Planungs- und Grünausgleichskosten wurde vom Planungsbüro ein Umlagemodell erarbeitet, das die Planungskosten flächenanteilig den substantiell begünstigten Grundstückseigentümern zuordnet und die Grünausgleichskosten entsprechend dem Kompensationsbedarf gemäß der von der Naturschutzbehörde bestätigten Bilanzierung auf die eingriffsverursachenden Grundstücke umlegt.

 

Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen