Sitzung: 29.03.2022 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/OS/60-1444/2022
Beschluss Nr.:
64-16/22
Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung
beauftragt und ermächtigt, die Vertragsabwicklungen über die Neuordnung der
Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Warnow-Wasser- und
Abwasserverband (WWAV) zu führen und abzuschließen.
Des Weiteren beschließt die Gemeinde, dass die im Gemeindeeigentum befindlichen Löschwasserhydranten dem WWAV rückwirkend zum 01.01.2022 übertragen werden. Die Löschwasserhydranten sind dementsprechend aus dem Anlagevermögen auszusondern.
Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag:
Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört laut
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V die Sicherstellung der
Löschwasserversorgung.
Diesem kommt die Gemeinde nach, indem sie sich
abhängiger und unabhängiger Löschwasserversorgungen bedient.
Vorteile einer abhängigen Löschwasserversorgung sind
vor allem die ständige
Wasserliefermenge, die saubere Qualität sowie die
Unterhaltung des Löschwassers.
Aus diesem Grunde wurde seinerzeit ein Vertrag über
die Bereitstellung von
Löschwasser durch die öffentliche
Trinkwasserversorgung zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und der
Gemeinde geschlossen.
Der einst bestehende Vertrag endete am 30.06.2018 mit
dem Auslaufen des
Betreibervertrages zwischen dem WWAV und der
EURAWASSER Nord GmbH.
Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich
war, wurde ein Status Quo beibehalten und in den vergangenen drei Jahren der
Vertrag neugestaltet.
Im Ergebnis dessen wurde ein Mustervertrag
ausgearbeitet, welcher die Rechte, Pflichten, Kosten etc. regelt.
Mit der Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem
Trinkwassernetz des WWAV ist die vollständige Übernahme aller Hydranten
vorgesehen.
Folglich muss die Gemeinde gemäß § 22 Abs. 2
Kommunalverfassung M-V (KV M-V) über die Aussonderung der Feuerlöschhydranten
aus dem Anlagevermögen
beschließen. Diesem wird hiermit genüge getan.
Die zu erwartenden Einnahmen, welche auf Grundlage des
Restbuchwertes ermittelt werden, werden mit den kommenden Forderungen gegenüber
der Gemeinde seitens des WWAV aufgerechnet.
Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |