TOP Ö 9: Beschluss über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 64-16/22

Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung beauftragt und ermächtigt, die Vertragsabwicklungen über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) zu führen und abzuschließen.

Des Weiteren beschließt die Gemeinde, dass die im Gemeindeeigentum befindlichen Löschwasserhydranten dem WWAV rückwirkend zum 01.01.2022 übertragen werden. Die Löschwasserhydranten sind dementsprechend aus dem Anlagevermögen auszusondern.

 

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag:

Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört laut Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Diesem kommt die Gemeinde nach, indem sie sich abhängiger und unabhängiger Löschwasserversorgungen bedient.

Vorteile einer abhängigen Löschwasserversorgung sind vor allem die ständige

Wasserliefermenge, die saubere Qualität sowie die Unterhaltung des Löschwassers.

Aus diesem Grunde wurde seinerzeit ein Vertrag über die Bereitstellung von

Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und der Gemeinde geschlossen.

Der einst bestehende Vertrag endete am 30.06.2018 mit dem Auslaufen des

Betreibervertrages zwischen dem WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH.

Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich war, wurde ein Status Quo beibehalten und in den vergangenen drei Jahren der Vertrag neugestaltet.

Im Ergebnis dessen wurde ein Mustervertrag ausgearbeitet, welcher die Rechte, Pflichten, Kosten etc. regelt.

Mit der Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV ist die vollständige Übernahme aller Hydranten vorgesehen.

Folglich muss die Gemeinde gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) über die Aussonderung der Feuerlöschhydranten aus dem Anlagevermögen

beschließen. Diesem wird hiermit genüge getan.

Die zu erwartenden Einnahmen, welche auf Grundlage des Restbuchwertes ermittelt werden, werden mit den kommenden Forderungen gegenüber der Gemeinde seitens des WWAV aufgerechnet.

 

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen