TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 16. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 12 von 15 Gemeindevertretern anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 

Die Sitzung wird nach der Corona-Landesverordnung M-V vom 18. März 2022 durchgeführt.