Sitzung: 30.03.2022 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/OS/40-0822/2022
Beschluss Nr.:
58-12/22
Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung
beauftragt und ermächtigt, die Vertragsabwicklungen über die Neuordnung der
Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Warnow-Wasser- und
Abwasserverband (WWAV) zu führen und abzuschließen.
Des Weiteren beschließt die Gemeinde, dass die im Gemeindeeigentum befindlichen Löschwasserhydranten dem WWAV rückwirkend zum 01.01.2022 übertragen werden. Die Löschwasserhydranten sind dementsprechend aus dem Anlagevermögen auszusondern.
Zu
den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört laut Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz M-V die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.
Diesem kommt die Gemeinde nach, indem sie sich
abhängiger und unabhängiger Löschwasserversorgungen bedient.
Vorteile einer abhängigen Löschwasserversorgung sind
vor allem die ständige
Wasserliefermenge, die saubere Qualität sowie die
Unterhaltung des Löschwassers. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit ein Vertrag
über die Bereitstellung von
Löschwasser durch die öffentliche
Trinkwasserversorgung zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und der
Gemeinde geschlossen.
Der einst bestehende Vertrag endete am 30.06.2018 mit
dem Auslaufen des
Betreibervertrages zwischen dem WWAV und der
EURAWASSER Nord GmbH.
Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich
war, wurde ein Status Quo beibehalten und in den vergangenen drei Jahren der
Vertrag neugestaltet.
Im Ergebnis dessen wurde anliegender Mustervertrag
ausgearbeitet, welcher die Rechte, Pflichten, Kosten etc. regelt.
Mit der Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem
Trinkwassernetz des WWAV ist die vollständige Übernahme aller Hydranten
vorgesehen.
Folglich muss die Gemeinde gemäß Kommunalverfassung
M-V über die
Aussonderung der Feuerlöschhydranten aus dem
Anlagevermögen beschließen.
Diesem wird hiermit genüge getan.
Die zu erwartenden Einnahmen, welche auf Grundlage des
Restbuchwertes ermittelt werden, werden mit den kommenden Forderungen gegenüber
der Gemeinde seitens des WWAV aufgerechnet.
Herr Degner bezieht sich auf § 3 (2) des Vertrages
„Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Hydranten
wird der WWAV im Rahmen der Wartung des Wasserversorgungsnetzes durchführen.“
Er teilt mit, dass die FFw
bisher regelmäßig kontrolliert und Mängel (mit Fotodokumentation) an das Amt
gemeldet hat. Bei den nächsten Kontrollen ist festgestellt worden, dass die
Mängel noch vorhanden waren. Die Sicherheit muss unbedingt gewährleistet sein.
Frage: Soll die Kontrolle jährlich erfolgen?
Herr Brügge weist darauf
hin, dass bei den jährlichen Zusammenkünften der Wehren im Amt Warnow-West die
Thematik angebracht werden sollte.
Herr Migga bittet, dazu
einen Vertreter der Gemeindevertretung einzuladen.
Die Gemeindevertreter
beraten eingehend über § 4 (Löschwasserentnahmen durch die Feuerwehr), Herr
Degner informiert dazu.
Herr Dr. Blumenthal spricht
§ 7 (2) an: „…Die Kosten der Löschwasservorhaltung werden pauschal ermittelt.
Sie betragen 1 % der Gesamtkosten der Wasserversorgung im WWAV mit Ausnahme der
kalkulatorischen Kosten für die Wasserwerke. …“. Er erkundigt sich, wieviel
Prozent der Kosten es bisher sind?
Die Frage kann heute nicht
beantwortet werden.
Laut § 6 werden sich die
Vertragsparteien gegenseitig Kontaktdaten übergeben.
Herr Degner bittet, für die
Feuerwehr eine Notfallnummer zu erhalten.
Nach eingehender Beratung und Information,
insbesondere zur Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |