TOP Ö 8: Beschluss über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 58-12/22

Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung beauftragt und ermächtigt, die Vertragsabwicklungen über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) zu führen und abzuschließen.

Des Weiteren beschließt die Gemeinde, dass die im Gemeindeeigentum befindlichen Löschwasserhydranten dem WWAV rückwirkend zum 01.01.2022 übertragen werden. Die Löschwasserhydranten sind dementsprechend aus dem Anlagevermögen auszusondern.

 


Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört laut Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Diesem kommt die Gemeinde nach, indem sie sich abhängiger und unabhängiger Löschwasserversorgungen bedient.

Vorteile einer abhängigen Löschwasserversorgung sind vor allem die ständige

Wasserliefermenge, die saubere Qualität sowie die Unterhaltung des Löschwassers. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit ein Vertrag über die Bereitstellung von

Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und der Gemeinde geschlossen.

Der einst bestehende Vertrag endete am 30.06.2018 mit dem Auslaufen des

Betreibervertrages zwischen dem WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH.

Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich war, wurde ein Status Quo beibehalten und in den vergangenen drei Jahren der Vertrag neugestaltet.

Im Ergebnis dessen wurde anliegender Mustervertrag ausgearbeitet, welcher die Rechte, Pflichten, Kosten etc. regelt.

Mit der Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV ist die vollständige Übernahme aller Hydranten vorgesehen.

Folglich muss die Gemeinde gemäß Kommunalverfassung M-V über die

Aussonderung der Feuerlöschhydranten aus dem Anlagevermögen beschließen.

Diesem wird hiermit genüge getan.

Die zu erwartenden Einnahmen, welche auf Grundlage des Restbuchwertes ermittelt werden, werden mit den kommenden Forderungen gegenüber der Gemeinde seitens des WWAV aufgerechnet.

 

Herr Degner bezieht sich auf § 3 (2) des Vertrages

„Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der Hydranten wird der WWAV im Rahmen der Wartung des Wasserversorgungsnetzes durchführen.“

Er teilt mit, dass die FFw bisher regelmäßig kontrolliert und Mängel (mit Fotodokumentation) an das Amt gemeldet hat. Bei den nächsten Kontrollen ist festgestellt worden, dass die Mängel noch vorhanden waren. Die Sicherheit muss unbedingt gewährleistet sein. Frage: Soll die Kontrolle jährlich erfolgen?

Herr Brügge weist darauf hin, dass bei den jährlichen Zusammenkünften der Wehren im Amt Warnow-West die Thematik angebracht werden sollte.

Herr Migga bittet, dazu einen Vertreter der Gemeindevertretung einzuladen.

 

Die Gemeindevertreter beraten eingehend über § 4 (Löschwasserentnahmen durch die Feuerwehr), Herr Degner informiert dazu.

 

Herr Dr. Blumenthal spricht § 7 (2) an: „…Die Kosten der Löschwasservorhaltung werden pauschal ermittelt. Sie betragen 1 % der Gesamtkosten der Wasserversorgung im WWAV mit Ausnahme der kalkulatorischen Kosten für die Wasserwerke. …“. Er erkundigt sich, wieviel Prozent der Kosten es bisher sind?

Die Frage kann heute nicht beantwortet werden.

 

Laut § 6 werden sich die Vertragsparteien gegenseitig Kontaktdaten übergeben.

Herr Degner bittet, für die Feuerwehr eine Notfallnummer zu erhalten.

 

Nach eingehender Beratung und Information, insbesondere zur Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen