Sitzung: 23.02.2022 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/40-0820/2022
Beschluss Nr.:
53-11/22
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt den Städtebaulichen Vertrag
zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
13 Sondergebiet „Biogasanlage“ sowie der Anpassung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Stäbelow entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag
siehe Anlage.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Herr Geluk nimmt
wieder an der Sitzung teil.
Der Bürgermeister
informiert dazu.
Der Antragsteller
bzw. Investor bietet die Übernahme aller Kosten für das Bauleitplanverfahren
an. Dafür ist ein Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme
der Planungskosten erarbeitet und dem Investor zur Abstimmung vorgelegt worden.
Der Antragsteller beauftragt auf eigenen Wunsch hin das Planungsbüro direkt,
die Bezahlung läuft nicht über den Gemeindehaushalt. Der Investor verpflichtet
sich, der Gemeinde eine Aufstellung zum Umfang der angefallenen Gesamtkosten zu
übergeben, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, das
Bauleitplanverfahren im Jahresabschluss abzubilden.
Im Bauausschuss vom
24.11.2021 und 26.02.2022 wurde das Vorhaben vorgestellt. Der Ausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss für einen städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu fassen.
Herr Schoen regt
an, in § 1, Punkt 4., im 3. Satz ein Wort aufzunehmen: „Der Investor beauftragt
weitere Fachplaner/Fachgutachter, die sich
im Laufe des Verfahrens ergeben, selbst.“
Weiterhin schlägt
er nach § 3 Punkt 4 vor, nicht die gesamte Gemeindevertretung über den Stand
der Planungen zu unterrichten, sondern nach Möglichkeit einen dazu ausgewählten
Personenkreis der Gemeindevertretung.
Die
Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss: