Sitzung: 23.02.2022 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/40-0821/2022
Beschluss Nr.:
52-11/22
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Biogasanlage Stäbelow“. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,5 ha befindet
sich im Norden der Ortslage Stäbelow. Er ist der beigefügten Übersichtskarte zu
entnehmen (Anlage).
2. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Biogasanlage
Stäbelow“.
3. Die Gemeinde verfolgt
das Ziel, eine Biogasanlage planungsrechtlich vorzubereiten. Dazu soll ein
Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“
ausgewiesen werden.
4. Die Erarbeitung des
Bebauungsplanes Nr. 13 erfolgt durch das Planungsbüro AEV Energy GmbH.
Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten trägt der Antragssteller des
Vorhabens (Agrarenergie Stäbelow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG). Die
Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.
5.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Herr
Geluk erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.
Der
Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.
Mit
dem Bebauungsplan Nr. 13 soll auf dem Gelände der
Agrarproduktion Stäbelow GmbH eine Biogasanlage planungsrechtlich vorbereitet
werden. Es wird beabsichtigt, die anfallende Gülle und den Feinmist des
landwirtschaftlichen Betriebes als
Ausgangssubstrat für die
Biogasanlage zu nutzen. Damit entfällt die sonst übliche Anlieferung sowie das
damit einhergehende Verkehrsaufkommen.
Dadurch, dass die
anfallende Gülle und der Feinmist direkt weiterverwendet werden können und
nicht wie bisher in offenen Lagunen zwischengelagert werden, ist mit einer
erheblichen Verringerung der Geruchsimmissionen zu rechnen. Zukünftig wird das
Substrat in einem komplett abgedeckten Endlager untergebracht.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 13 ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Zur Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB angepasst. Der Flächennutzungsplan wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.
Da die Zufahrt für
Bauvorhaben gesichert sein muss, soll diese bereits auf
Bauleitplanungsebene
berücksichtigt werden. Die Zufahrt muss über das Gelände des benachbarten
Landwirtschaftsbetriebes erfolgen.
Nach Vorstellung und Beratung in zwei
Bauausschusssitzungen empfiehlt der
Bauausschuss der Gemeindevertretung, den
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Herr Brügge informiert über die Beratungen des
Bauausschusses sowie die
Begutachtung von zwei Biogasanlagen.
Herr Migga erkundigt sich nach Anfragen der Einwohner
über Möglichkeiten,
preisgünstig die Einwohner mit Biogas zu versorgen und
verweist auf die Nähe zur Trinkwasserschutzzone II.
Herr Haider und Frau Brückner erläutern die mögliche
regionale Nutzung der
Biogasanlage. Bezüglich der strengen Einhaltung des
Trinkwasserschutzes findet am 24.02.2022 beim „Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Mittleres
Mecklenburg“ die Abstimmung des Projektes statt.
Auf Anfrage von Herrn Degner zur Absicherung der
Löschwasserversorgung erklärt Frau Brückner die Beachtung der Vorschriften.
Nach
eingehender Information wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |