TOP Ö 15: Informationen zur Regionalbudgetförderung

 

 


Herr ….. informiert über die neuen Fördermöglichkeiten in Form einer Regionalbudgetförderung. Damit soll den Kommunen in den ländlichen Bereichen bei kleineren Projekten geholfen werden, damit der ländliche Raum gesichert und weiterentwickelt werden kann. Maßnahmen bis zu 20.000 € (ohne Kauf) werden mit höchstens 80 % gefördert (erfordert 4.000 € Eigenmittel).

 

Die Informationen waren der Ostsee-Zeitung zu entnehmen. Die Frist zur Beantragung dieser Mittel läuft zum Ende Februar 2022 aus.

 

Es wird vorgeschlagen, für die Sanierung der sanitären Anlagen sowie die Duschen im Gutshaus sollten diese Mittel beantragt werden. Die Unterlagen müssen am 28.02.2022 abgegeben werden.

 

Im Zuge der Bewerbung für den BUGA-Außenstandort und für den Verein sollten wir die Gebäude mit den genannten Einrichtungen versehen. Wenn grünes Licht für die BUGA kommt, werden wir Fördermittel beim Land beantragen, aber wir sollten auch die andere Fördermöglichkeit prüfen.

Dahingehend sollte sich die Gemeinde Hilfe von Herrn Becker in Anspruch nehmen. Herr Wilken erklärt sich bereit, sich darum zu kümmern, damit das Projekt umgesetzt werden kann.