TOP Ö 3: Anträge zur Änderung der Tagesordnung

Herr Reincke beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

-       Information zur Verschwiegenheitspflicht der Gemeindevertreter

im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung.

Er begründet seinen Antrag dahingehend, dass die Verschwiegenheitsplicht gemäß § 23 Abs. 6 KV M-V mit Informationen über Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der vergangenen Gemeindevertretersitzung nicht eingehalten worden wäre.

Die Gemeindevertreter stimmen der Aufnahme des Tagesordnungspunktes zu.

 

Der Bürgermeister beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

-       Information zu einer Grundstücksangelegenheit

im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

Dem Antrag wird zugestimmt.