TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 11. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. 10 von 11 Gemeindevertretern sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.

 

Die Sitzung wird nach der Corona-Landesverordnung M-V durchgeführt.