TOP Ö 6: Protokollkontrolle

 

 


Herr Tietböhl weist darauf hin, dass zu TOP 14 des Protokolls vom 02.12.2022 der letzte Satz des 1. Absatzes zu vernachlässigen ist, da der Bürgermeister von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann.

 

Herr Dr. Hornickel geht auf die Antwort in der Protokollkontrolle von Herrn Breitrück zu TOP 4 des Protokolls vom 02.12.2022 (B-Plan 6 Strandweg) ein.

Die Ausführungen sind nicht dem Sachverhalt entsprechend. In der Sache ist es uninteressant, ob es sich um eine spontane Absetzung des B-Plans oder um ein Abwarten des nächsten Prozesstermins handelt, vielmehr ist vom Amt zu prüfen und zu informieren, ob die Straße nicht zu jeder Zeit eine öffentliche Straße war und ist, da die Gemeinde nach wie vor der Auffassung ist, dass es sich zu jeder Zeit um eine öffentliche Straße handelte/handelt.

 

Herr May lässt darüber abstimmen, ob das Amt den Auftrag zur Prüfung und zur Information erhalten soll.

 

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung