TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 15. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit fest. 13 von 15 Gemeindevertretern sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.

 

Die Sitzung wird nach der Corona-Landesverordnung M-V vom 23.11.2021 durchgeführt