Sitzung: 15.12.2021 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/60-1435/2021
Beschluss Nr.:
61-14/21
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Kritzmow beschließt:
1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 23
„Feuerwehr am Zanderweg“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2021
beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in
der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr am
Zanderweg“ mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Die Sitzung wird um 19.33 Uhr beendet.
Mit Beschluss vom 06.08.2020
hat die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr am
Zanderweg“ beschlossen.
Nach den durchgeführten
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen
unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.
Herr Brandt begründet den Beschlussvorschlag,
beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter und informiert über die in der
Planung enthaltenden Flächen für die Gemeinde (Festwiese).
Nach Information wird
folgender Beschluss gefasst: