TOP Ö 12: B-Plan Nr. 23 „Feuerwehr Zanderweg“, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 61-14/21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:

1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr am Zanderweg“ mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Die Sitzung wird um 19.33 Uhr beendet.

 


Mit Beschluss vom 06.08.2020 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr am Zanderweg“ beschlossen.

Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

Herr Brandt begründet den Beschlussvorschlag, beantwortet Anfragen der Gemeindevertreter und informiert über die in der Planung enthaltenden Flächen für die Gemeinde (Festwiese).

 

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst: