Sitzung: 08.12.2021 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/40-0811/2021
Beschluss Nr.:
44-10/21
1. |
Die zum Entwurf der 1. Änderung der
Innenbereichssatzung Bliesekow abgegebenen Stellungnahmen der Behörden wurden
geprüft und werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund
des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die
Gemeindevertretung die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow gemäß
Anlage 2. Die zugehörige Begründung wird gemäß Anlage 3 gebilligt. |
3. |
Die
1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Der Bürgermeister begründet
den Beschlussvorschlag.
Das Änderungsverfahren für
die Innenbereichssatzung Bliesekow wurde
durchgeführt.
Während der
Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben
worden.
Im Ergebnis der
Behördenbeteiligung ist über Hinweise zur Berücksichtigung der
naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung und zur Erhaltung gesetzlich geschützter Bäume zu entscheiden
und außerdem ein Vorflutgewässer zu berücksichtigen, das den Änderungsbereich
tangiert.
2 Bäume (Feldahorn) werden
zur Erhaltung festgesetzt. Für eine außerdem
betroffene Silberpappel
wird von einer Erhaltungsfestsetzung abgesehen, weil dies aufgrund des Alters
und Totholzanteils des Baums absehbar zu einem Konflikt mit der zugelassenen
Ergänzungsbebauung führen kann. Zum Ausgleich des satzungsbedingten Eingriffs
in das Landschaftsbild wurde ein Anpflanzgebot über eine Hecke festgesetzt. Der
Eingriff in bestehende Biotopstrukturen wurde als geringfügig bewertet. Mangels
Erheblichkeit besteht diesbezüglich deshalb keine Ausgleichsverpflichtung (§ 1a
(3) BauGB).
In der Begründung zur
Satzungsänderung wurde die bestehende Erschließungssituation zur Information
und Berücksichtigung durch private Bauvorhaben dargelegt. Außerdem wurde eine
Information über das Windeignungsgebiet Stäbelow und die hier nach BImSchG
genehmigten Anlagen und ihre Emissionen ergänzt.
Der Bauausschuss empfiehlt
der Gemeindevertretung, dem vorgelegten Entscheidungsvorschlag zu den
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden zuzustimmen und die Änderungssatzung
zu beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |