TOP Ö 11: Zustimmung zum Wahlvorschlag für die Funktion des Ortswehrführers der Ortswehr Schwaß

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 60-14/21

Die Gemeindevertretung stimmt dem Wahlvorschlag für die Funktion des Ortswehrführers der Ortswehr Schwaß und somit der Wahl zu.

 


Der Ortswehrführer einer Feuerwehr wird nach Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 08.02.2016 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 07.02.2022 und es muss neu gewählt werden.

Die Wahl soll auf der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Schwaß, nächsten Jahres stattfinden.

Für die Position des Ortswehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:   Martin Hallier

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.

Die Wahl des Ortswehrführers bedarf gemäß BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Die Kameraden der Ortswehr Schwaß haben für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrführers keinen Wahlvorschlag eingereicht, so dass diese Funktion ab 08.02.2022 unbesetzt ist.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen