TOP Ö 10: Zustimmung zum Wahlvorschlag für die Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr.: 59-14/21

Die Gemeindevertretung stimmt dem Wahlvorschlag für die Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß und somit der Wahl zu.

 

 


Herr Brandt informiert zum Beschlussvorschlag.

Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 20.11.2015 stattfand, endete nun die Wahlzeit am 19.11.2021 und es muss neu gewählt werden. Die Wahl soll Anfang des nächsten Jahres stattfinden.

Für die Position des Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:      Rainer Jochen Fricke; amtierender Gemeindewehrführer

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.

Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung