TOP Ö 8: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 57-14/21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.

 

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2021 der Gemeindevertretung empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.

Während der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.10.2021 erklärte sich der Bürgermeister beim Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für befangen. Der Sohn des Bürgermeisters, ebenfalls ein Mitglied der Gemeindevertretung, beteiligte sich an der Abstimmung. Aufgrund des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V wurde dem Beschluss Nr. 53-13/21 durch den Bürgermeister widersprochen. Die Gemeindevertretung muss ebenfalls erneut über die Angelegenheit beschließen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen