Sitzung: 15.12.2021 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/60-1429/2021
Beschluss Nr.:
57-14/21
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2021 der
Gemeindevertretung empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu
entlasten.
Während der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.10.2021
erklärte sich der Bürgermeister beim Beschluss über die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für befangen. Der Sohn des Bürgermeisters,
ebenfalls ein Mitglied der Gemeindevertretung, beteiligte sich an der
Abstimmung. Aufgrund des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1
Nr. 1 KV M-V wurde dem Beschluss Nr. 53-13/21 durch den Bürgermeister
widersprochen. Die Gemeindevertretung muss ebenfalls erneut über die
Angelegenheit beschließen.
Folgender Beschluss
wird gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |