TOP Ö 7: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 56-14/21

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

 


Herr Brandt begründet den Beschlussvorschlag.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 der Gemeindevertretung empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 zu entlasten.

Bei dem Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Nr. 39-10/21 vom 23.03.2021 erklärte sich der Bürgermeister für befangen.

Der Sohn des Bürgermeisters, ebenfalls ein Mitglied der Gemeindevertretung, beteiligte sich an der Abstimmung. Da die Widerspruchsfrist nach § 33 Abs. 1 S. 3 KV M-V abgelaufen ist, erfolgte eine Geltendmachung des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot aus § 24 Abs. 1 KV M-V. Die Gemeindevertretung muss nach § 33 Abs. 1 S. 5 KV M-V über die Angelegenheit erneut beschließen.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen