Sitzung: 02.12.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Herr May stellt den
Antrag, den TOP 14 „Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6
Wohngebiet "Strandweg" in Elmenhorst“ von der Tagesordnung abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut
zu entscheiden. Begründet wird der Antrag mit der Entscheidung des
Oberlandesgerichts am 30.11.2021, welche im Streitverfahren auf eine
außergerichtliche Einigung der Parteien bis Ende März 2022 setzt.
Herr Gotham fragt,
warum die Gemeinde die Auflegung eines B-Plans vom Ergebnis eines
zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens abhängig macht. Auch Herr Harbrecht findet
die Entscheidung für einen B-Plan wichtig, da momentan nur von einer
Verkehrsfläche, nicht aber von einer Straßenfläche auszugehen ist.
Herr May ist der
Auffassung, dass die eventuelle Einigung im Verfahren Auswirkungen auf die
Inhalte des B-Plans haben könnte, z. B. wenn auf die Errichtung einer Mauer
bestanden wird, könnte ein B-Plan die Abmaße einer Mauer einschränken o. ä. So
könnte man den Strandwegbewohnern helfen.
Herr Dr. Hornickel
schließt sich dem Antrag von Herrn May an. Das Amt möge die Zeit bis zur
erneuten Einbringung des Tagesordnungspunktes B-Plan 6 Strandweg nutzen, um die
Abwägung der Träger öffentlicher Belange zu befördern. Zudem sollte in die
Abwägung der Fakt eingebracht werden, dass die Gemeinde bis zu einem gewissen
Zeitpunkt von der Annahme ausgegangen ist, die Straße sei öffentlich (siehe
auch. GV vom 18.03.2021)
Herr Gotham weist
vehement daraufhin, dass Zivilrecht und Verwaltungsrecht getrennt voneinander
zu betrachten sind.
Der Bürgermeister
unterbricht die Diskussion und lässt zum Antrag von Herrn May abstimmen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
Der TOP 14 „Abwägungs-
und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6 Wohngebiet "Strandweg" in
Elmenhorst“ wird von der Tagesordnung
abgesetzt.
Herr L. Rosenkranz
stellt den Antrag, eine dringende Grundstücksangelegenheit im nicht
öffentlichen Teil dieser Sitzung zu beraten.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Es wird in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung ein
zusätzlicher Tagesordnungspunkt aufgenommen: „Beratung zu einer
Grundstücksangelegenheit im Gewerbegebiet in Elmenhorst“
Herr Harbrecht stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 13 „Beschluss über die Festlegung von Mindestgrundstückgrößen in zukünftigen Bebauungsplänen“ von der Tagesordnung zu nehmen, da das Amt rechtliche Bedenken dazu geäußert hat.
Herr Gotham findet, die Begründung des Amtes widerspricht dem Bundesrecht. Er erinnert die Gemeindevertreter daran, dass die Gemeinde eigentlich an der Auflegung einer Gestaltungssatzung interessiert ist. Da das Amt aber den Aufwand, der zur Erstellung der Gestaltungssatzung notwendig wäre, abwenden will, wird die Gemeinde in andere Richtungen gelenkt, die nicht zielführend sind.
Es wird zum Antrag von Herrn Harbrecht abgestimmt.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimme |
1 |
Enthaltung |
Somit wird der TOP 13 von der Tagesordnung abgesetzt.
Herr Harbrecht stellt einen weiteren Antrag. Der TOP 16
„Verkauf des in der Gemarkung Lichtenhagen, Flur 1 gelegenen Flurstücks 37/2“ im nicht öffentlichen Teil sollte nicht gefasst werden, da das Gutachten die Fläche nicht als Bauland ausweist. Die Gemeinde sollte Einnahmemöglichkeiten nicht ungenutzt lassen. |
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |
TOP 16 wird von der
Tagesordnung abgesetzt.
Herr Dr. Hornickel
stellt den Antrag einen weiteren Tagesordnungspunkt in den nicht öffentlichen
Teil aufzunehmen: Beratung zur Rechtsvertretung der Gemeinde
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimme |
3 |
Enthaltungen |
Es wird ein weiterer zusätzlicher TOP in den nicht
öffentlichen Teil - TOP 15 „Beratung zur
Rechtsvertretung der Gemeinde“ - aufgenommen.
Es wird nach der soeben geänderten und abgestimmten
Tagesordnung verfahren.