TOP Ö 8: Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 35-5/21

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                        2.230,65 EUR

 

Finanzrechnung

überplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 1                                           8.306,00 EUR

     im Teilhaushalt 2                                       3.759,43 EUR und

     im Teilhaushalt 4                                       2.276,48 EUR

 

 


Der Amtsvorsteher informiert zum Beschlussvorschlag.

Gemäß § 50 Abs.1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs.4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen