TOP Ö 9: Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 36-5/21

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Amtes Warnow-West zum 31.12.2018 i.d.F. vom 01.01.2021 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 50.603,22 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2018                                                                    37.710.193,63 EUR

Eigenkapital per 31.12.2018                                                                                        6.668.409,35 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2018 (Nr. 31)                         50.603,22 EUR

Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40)                                                           134.231,41 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 


Der Amtsvorsteher informiert dazu:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 01.11.2021 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden

Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen

geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2018 i.d.F. vom 01.11.2021 festzustellen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen