Sitzung: 09.12.2021 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/10-0603/2021
Beschluss Nr.:
36-5/21
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Amtes Warnow-West zum 31.12.2018 i.d.F. vom 01.01.2021
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 50.603,22 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2018 37.710.193,63
EUR
Eigenkapital per
31.12.2018 6.668.409,35 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2018 (Nr. 31) 50.603,22 EUR
Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) 134.231,41 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Der Amtsvorsteher
informiert dazu:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 01.11.2021 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember
2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem
Prüfungsbericht und seinem abschließenden
Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die
Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der
Feststellung des Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen
könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den
Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2018 i.d.F. vom
01.11.2021 festzustellen.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
16 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |