TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und bestätigt den ordnungsgemäßen Zugang der Einladungen.10 Gemeindevertreter sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.