TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Einladungen wurden durch den Außendienstmitarbeiter des Amtes Warnow-West verteilt und sind somit rechtzeitig eingegangen. Es ist Beschlussfähigkeit gegeben.