TOP Ö 9: Beschluss zur Festschreibung des Schulstandortes nördlich von Lichtenhagen (Flur 1, Flurstück 102, 103, Teilfläche aus Flurstück 118, Gemarkung Lichtenhagen)

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Bürgermeister plädiert für eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Dieser Beschluss ist für die nächsten 30 Jahre für die Gemeinde von großer Tragweite. Die Abkehr vom alten Schulstandort ist auf Grund der zunehmenden Einwohnerzahl, der Verkehrsproblematik und dem nur gepachteten Sportplatz unausweichlich, wenn auch keine leichte Entscheidung.

Die Gemeindevertretung sollte zum Wohle der Gemeinde dem vorliegenden Beschlussvorschlag zum neuen Schulstandort zustimmen.

 

Meinungen der Gemeindevertreter:

 

Herr Prof. Vogel bittet den Bürgermeister, die Leitung der Sitzung zum Tagesordnungspunkt einem seiner Stellvertreter zu übertragen, da er ihn als befangen sieht. Er selbst sei wegen geringerer Verbindungen für befangen erklärt worden (Gauswisch).

Der Bürgermeister verbittet sich die Behauptung, er sei befangen. Es wurde vom Amt geprüft und es liegt keine Befangenheit vor.

 

Herr Lange kritisiert, dass abermals nicht das Abstimmungsverhalten zu den Empfehlungen der Ausschüsse in die Beschlussvorlage aufgenommen wurde und bittet um mündliche Erörterung durch die Ausschussvorsitzenden.

Im Bauausschuss wurde die Beschlussfassung zum neuen Schulstandort mit 6 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme empfohlen, im Sozialausschuss mit 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.

 

Herr Gotham fragt, welche Flächengröße für die Schule auf dem Campusgelände vorgesehen ist und ob die Fläche tatsächlich größer ist als beim alten Schulstandort.

Herr Dr. Hornickel erläutert, dass auf dem Campus die Schule, der Hort, die Kita und Sporthalle und -platz geplant sind. Die derzeit vorgesehenen 3 ha werden nicht ausreichen und sicher bis zu 6 ha nötig werden. Auf einer Veranstaltung am 26.11.2021 wird das Vorhaben durch die Firma Matrix visualisiert werden.

 

Herr Prof. Vogel möchte das Wort „festschreiben“ im Beschlussvorschlag ersetzt wissen und vermisst ein Finanzkonzept.

Frau Ortmann verweist auf die Protokollkontrolle zum Protokoll vom 30.09.2021, in der die Erarbeitung von Finanzkonzepten zu Schulbauvarianten und ein Ablaufplan angekündigt wurde.

 

Herr Gotham stört sich auch an den fehlenden Aussagen zu den Kosten für den Schulneubau. Laut Kommunalverfassung M-V ist die Gemeinde angehalten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu folgen und sich nicht zu verschulden. Investitionsvorhaben können erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.

 

Herr Dr. Hornickel verweist darauf, dass es bei der heutigen Beschlussfassung lediglich um den Schulstandort eht, ohne den eine Fördermittelbeantragung nicht möglich ist. Der Einwurf von Herrn Gotham, dass der Schulneubau auch am alten Standort möglich wäre, wird von Herrn Dr. Hornickel verworfen, da durch die geänderten gesetzlichen Vorgaben der alte Standort nicht mehr in Erwägung gezogen werden kann.

Herr Prof. Vogel stellt klar, dass ein Eigenanteil von ca. 5 Millionen EUR nicht ausreichend sein wird. Freiwillige Leistungen wie beispielsweise das Begrüßungsgeld für Neugeborene oder Zuschüsse für den Sport und Vereine sind dann nicht mehr möglich.

Es wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, keine weiteren Meinungsäußerungen mehr zuzulassen.

Der Bürgermeister gibt dem Antrag statt und lässt nur noch die Meinungsäußerung der Finanzausschussvorsitzenden Frau Ortmann zu.

Frau Ortmann erklärt, dass in Absprache mit der Fachbereichsleiterin der Finanzverwaltung Frau Dr. Simon zukunftsweisende Investitionen befürwortet werden und die Gemeinde sich nicht sträuben sollte, Kredite aufzunehmen. Die Kreditwürdigkeit ist gegeben.

 

Der Bürgermeister lässt das Wort „festzuschreiben“ durch „vorzusehen“ im Beschlussvorschlag ersetzen.

 

Beschluss Nr. : 81-15/21

Die Gemeindevertretung beschließt einen zukünftigen Schulstandort an der nordwestlichen Ortsrandgrenze in Lichtenhagen vorzusehen und zu entwickeln.

Da sich die zu überplanenden Flächen der Flurstücke 102, 103 und auf einer Teilfläche des Flurstückes 118, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen (s. Anlage 1) mit einer vorläufigen Gesamtgröße von ca. 30.000m² in Privatbesitz befinden, wird der Bürgermeister beauftragt mit den Eigentümern Gespräche zu Grundstücksverhandlungen aufzunehmen.

Um das erforderliche Baurecht für den Campus herzustellen, ist der Flächennutzungsplan (s. Anlage 2) der Gemeinde zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

Zur vollständigen Sicherung der Finanzierung von Planungskosten sowie für den Grunderwerb, sind für das kommende Haushaltsjahr die benötigten Finanzmittel einzustellen.

 

Es erfolgt auf Antrag von Herrn E. Rosenkranz eine namentliche Abstimmung.

 

Nachname

Stimmabgabe

Joachim

Ja

Lange

Ja

Hornickel

Ja

Gotham

Enthaltung

Vogel

Enthaltung

Meus

Ja

Harbrecht

Ja

Ortmann

Ja

L. Rosenkranz

Ja

E. Rosenkranz

Ja

May

Ja

Barten

Ja

 

 

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Der Beschlussvorschlag wurde geändert gefasst.

 

Nach Beschlussfassung weist Herr Harbrecht darauf hin, dass der gesamte Beschlusstext geändert werden müsste.

Der Bürgermeister wird die Umsetzung des Beschlusses im Amt mit dem Fachbereichsleiter der Bauverwaltung besprechen, insbesondere die Beantragung von Fördermitteln.