Sitzung: 04.11.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: VO/BV/20-1241/2021
Der Bürgermeister plädiert für eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Dieser Beschluss ist für die nächsten 30 Jahre für die Gemeinde von großer
Tragweite. Die Abkehr vom alten Schulstandort ist auf Grund der zunehmenden
Einwohnerzahl, der Verkehrsproblematik und dem nur gepachteten Sportplatz
unausweichlich, wenn auch keine leichte Entscheidung.
Die Gemeindevertretung sollte zum Wohle der Gemeinde dem vorliegenden
Beschlussvorschlag zum neuen Schulstandort zustimmen.
Meinungen der Gemeindevertreter:
Herr Prof. Vogel bittet den Bürgermeister, die Leitung der Sitzung zum
Tagesordnungspunkt einem seiner Stellvertreter zu übertragen, da er ihn als
befangen sieht. Er selbst sei wegen geringerer Verbindungen für befangen
erklärt worden (Gauswisch).
Der Bürgermeister verbittet sich die Behauptung, er sei befangen. Es
wurde vom Amt geprüft und es liegt keine Befangenheit vor.
Herr Lange kritisiert, dass abermals nicht das Abstimmungsverhalten zu
den Empfehlungen der Ausschüsse in die Beschlussvorlage aufgenommen wurde und
bittet um mündliche Erörterung durch die Ausschussvorsitzenden.
Im Bauausschuss wurde die Beschlussfassung zum neuen Schulstandort mit 6
Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme empfohlen, im Sozialausschuss mit 3 Ja-Stimmen
und einer Enthaltung.
Herr Gotham fragt, welche Flächengröße für die Schule auf dem
Campusgelände vorgesehen ist und ob die Fläche tatsächlich größer ist als beim
alten Schulstandort.
Herr Dr. Hornickel erläutert, dass auf dem Campus die Schule, der Hort,
die Kita und Sporthalle und -platz geplant sind. Die derzeit vorgesehenen 3 ha
werden nicht ausreichen und sicher bis zu 6 ha nötig werden. Auf einer
Veranstaltung am 26.11.2021 wird das Vorhaben durch die Firma Matrix
visualisiert werden.
Herr Prof. Vogel möchte das Wort „festschreiben“ im Beschlussvorschlag
ersetzt wissen und vermisst ein Finanzkonzept.
Frau Ortmann verweist auf die Protokollkontrolle zum Protokoll vom
30.09.2021, in der die Erarbeitung von Finanzkonzepten zu Schulbauvarianten und
ein Ablaufplan angekündigt wurde.
Herr Gotham stört sich auch an den fehlenden Aussagen zu den Kosten für
den Schulneubau. Laut Kommunalverfassung M-V ist die Gemeinde angehalten dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu folgen und sich nicht zu
verschulden. Investitionsvorhaben können erst begonnen werden, wenn die
Finanzierung gesichert ist.
Herr Dr. Hornickel verweist darauf, dass es bei der heutigen
Beschlussfassung lediglich um den Schulstandort eht, ohne den eine
Fördermittelbeantragung nicht möglich ist. Der Einwurf von Herrn Gotham, dass
der Schulneubau auch am alten Standort möglich wäre, wird von Herrn Dr.
Hornickel verworfen, da durch die geänderten gesetzlichen Vorgaben der alte
Standort nicht mehr in Erwägung gezogen werden kann.
Herr Prof. Vogel stellt klar, dass ein Eigenanteil von ca. 5 Millionen
EUR nicht ausreichend sein wird. Freiwillige Leistungen wie beispielsweise das
Begrüßungsgeld für Neugeborene oder Zuschüsse für den Sport und Vereine sind
dann nicht mehr möglich.
Es wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, keine weiteren
Meinungsäußerungen mehr zuzulassen.
Der Bürgermeister gibt dem Antrag statt und lässt nur noch die
Meinungsäußerung der Finanzausschussvorsitzenden Frau Ortmann zu.
Frau Ortmann erklärt, dass in Absprache mit der Fachbereichsleiterin der
Finanzverwaltung Frau Dr. Simon zukunftsweisende Investitionen befürwortet
werden und die Gemeinde sich nicht sträuben sollte, Kredite aufzunehmen. Die
Kreditwürdigkeit ist gegeben.
Der Bürgermeister lässt das Wort „festzuschreiben“ durch „vorzusehen“ im
Beschlussvorschlag ersetzen.
Beschluss Nr.
: 81-15/21
Die
Gemeindevertretung beschließt einen zukünftigen Schulstandort an der
nordwestlichen Ortsrandgrenze in Lichtenhagen vorzusehen und zu
entwickeln.
Da sich die zu
überplanenden Flächen der Flurstücke 102, 103 und auf einer Teilfläche des
Flurstückes 118, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen (s. Anlage 1) mit einer
vorläufigen Gesamtgröße von ca. 30.000m² in Privatbesitz befinden, wird der
Bürgermeister beauftragt mit den Eigentümern Gespräche zu
Grundstücksverhandlungen aufzunehmen.
Um das erforderliche
Baurecht für den Campus herzustellen, ist der Flächennutzungsplan (s. Anlage 2)
der Gemeinde zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.
Zur vollständigen Sicherung der Finanzierung von Planungskosten sowie für den Grunderwerb, sind für das kommende Haushaltsjahr die benötigten Finanzmittel einzustellen.
Es erfolgt auf
Antrag von Herrn E. Rosenkranz eine namentliche Abstimmung.
Nachname |
Stimmabgabe |
Joachim |
Ja |
Lange |
Ja |
Hornickel |
Ja |
Gotham |
Enthaltung |
Vogel |
Enthaltung |
Meus |
Ja |
Harbrecht |
Ja |
Ortmann |
Ja |
L. Rosenkranz |
Ja |
E. Rosenkranz |
Ja |
May |
Ja |
Barten |
Ja |
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
Der
Beschlussvorschlag wurde geändert gefasst.
Nach
Beschlussfassung weist Herr Harbrecht darauf hin, dass der gesamte
Beschlusstext geändert werden müsste.
Der Bürgermeister
wird die Umsetzung des Beschlusses im Amt mit dem Fachbereichsleiter der
Bauverwaltung besprechen, insbesondere die Beantragung von Fördermitteln.