TOP Ö 8: Beschluss zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998, in Kraft getreten am 09.12.1998

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben, an der Sporthalle Werbeflächen zu installieren, wurde ersichtlich, dass die bislang gültige Satzung für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet von 1998 auf Grund von Mängeln aufzuheben ist. Das Fassen einer neuen Satzung ist nicht erforderlich, da Regelungen in der Landesbauordnung getroffen sind.

Herr Gotham bittet das Amt zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen (z. B. Satzungen, Gebührenordnungen) einzuhalten sind, wenn die Gemeinde oder Vereine der Gemeinde Einnahmen erzielen.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.

Beschluss Nr. : 80-15/21

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998, in Kraft getreten am 09.12.1998.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen