TOP Ö 5.1: Erneute Billigung der Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 17.06.2021

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Abhandlung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes 5 der Sitzung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 09.09.2021 wurde gegen das Antragsrecht eines Gemeindevertreters, aus dem sich auch konkludent das Rederecht ergibt, verstoßen.

Aufgrund des Fristablaufs aus §§ 142 Abs. 4, 33 Abs. 1 S. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wurde der Sachverhalt an die Rechtsaufsicht weitergeleitet. Auch diese stellte fest, dass ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 KV M-V vorliegt, jedoch im pflichtgemäßen Ermessen von rechtsaufsichtlichem Einschreiten absieht.

Zum Ausdruck des gegenseitigen Respekts, verbunden mit dem Willen zu ordnungsgemäßem Handeln innerhalb der Gemeindevertretung wird dieser Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen, um dem Gemeindevertreter die Möglichkeit zu geben, von seinem Antragsrecht nach § 23 Abs. 4 KV M-V Gebrauch zu machen.

 

Herr Gotham trägt im Auftrag von Herrn Ibendorf den Antrag auf Änderungen im Protokoll vom 17.06.2021 vor:

Da zur Problematik „Zustandekommen der Baugenehmigung für 7 Reihenhäuser in der Hauptstraße 67 in Elmenhorst einschließlich der Fällung einer 300 Jahre alten Eiche“ die Verantwortlichkeiten noch nicht geklärt sind, wird um genaue Dokumentation der Prozesse gebeten. Insofern werden folgende Änderungen/Ergänzungen (kursiv) zur Niederschrift/zum Protokoll vom 17.06.2021 unter TOP 2, Bericht des 1. stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt, Seite 6 – 8 beantragt:

 

Seite 7 – Herr Joachim erklärt...
...Der Ausschuss tagte lediglich am 13.08.2020 und am 29.04.2021 zu diesem Thema, wobei die Baugenehmigung bereits am 19.04.2021 erteilt wurde. Herr Ibendorf ergänzt, dass die Information des Amtes Warnow West über diesen Bauantrag auf den 25.01.2021 datiert ist.

 

Seite 8- Herr May als Bauausschussvorsitzender nimmt Stellung…
Auf Nachfrage von Herrn Tietböhl stellt Herr May klar, dass der Bauausschuss über das Procedere falsch informiert war, dies allerdings nicht dem Amt angelastet werden kann. Weiterhin erklärt Herr May, dass es keine schriftlichen Einwände gegen das Protokoll der Ausschusssitzung vom 13.08.2020 gegeben hat.

Herr Ibendorf möchte wissen, wer angeordnet hat, den offensichtlich falschen Vermerk „...einstimmiges Einvernehmen“Bei Einhaltung der Festlegungen zur Bebauung innerhalb unserer Gemeinde (GrZ) wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt“ in das Protokoll aufzunehmen. Warum gab es keine Protokollkontrolle? Es wurden Einwände gegen das betreffende Protokoll vom 13.08.2020 schriftlich am 18.01.2021 erhoben.

 

Da den Gemeindevertretern das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.06.2021 nicht vollständig vorliegt, erklären sich alle Gemeindevertreter einverstanden, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und auf der nächsten Gemeindevertretersitzung zu behandeln. Dazu soll der Antrag von Herrn Ibendorf mit versandt werden.