Sitzung: 04.11.2021 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: IV/AV/20-1237/2021
Sachverhalt:
Im Zuge der Abhandlung und Beschlussfassung des
Tagesordnungspunktes 5 der Sitzung der Gemeindevertretung
Elmenhorst/Lichtenhagen vom 09.09.2021 wurde gegen das Antragsrecht eines
Gemeindevertreters, aus dem sich auch konkludent das Rederecht ergibt, verstoßen.
Aufgrund des Fristablaufs aus §§ 142 Abs. 4, 33 Abs. 1 S. 3
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wurde der
Sachverhalt an die Rechtsaufsicht weitergeleitet. Auch diese stellte fest, dass
ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 KV M-V vorliegt, jedoch im pflichtgemäßen
Ermessen von rechtsaufsichtlichem Einschreiten absieht.
Zum Ausdruck des gegenseitigen Respekts, verbunden mit dem Willen zu ordnungsgemäßem Handeln innerhalb der Gemeindevertretung wird dieser Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen, um dem Gemeindevertreter die Möglichkeit zu geben, von seinem Antragsrecht nach § 23 Abs. 4 KV M-V Gebrauch zu machen.
Herr Gotham trägt im
Auftrag von Herrn Ibendorf den Antrag auf Änderungen im Protokoll vom
17.06.2021 vor:
Da zur Problematik „Zustandekommen der Baugenehmigung für
7 Reihenhäuser in der Hauptstraße 67 in Elmenhorst einschließlich der Fällung
einer 300 Jahre alten Eiche“ die Verantwortlichkeiten noch nicht geklärt sind,
wird um genaue Dokumentation der Prozesse gebeten. Insofern werden folgende
Änderungen/Ergänzungen (kursiv) zur
Niederschrift/zum Protokoll vom 17.06.2021 unter TOP 2, Bericht des 1. stellv.
Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt,
Seite 6 – 8 beantragt:
Seite 7 – Herr Joachim erklärt...
...Der Ausschuss tagte lediglich am 13.08.2020 und am 29.04.2021 zu
diesem Thema, wobei
die Baugenehmigung bereits am 19.04.2021 erteilt wurde. Herr Ibendorf ergänzt,
dass die Information des Amtes Warnow West über diesen Bauantrag auf den 25.01.2021
datiert ist.
Seite 8- Herr May als
Bauausschussvorsitzender nimmt Stellung…
Auf Nachfrage von Herrn Tietböhl stellt Herr May
klar, dass der Bauausschuss über das Procedere falsch informiert war, dies
allerdings nicht dem Amt angelastet werden kann.
Weiterhin erklärt Herr May, dass es
keine schriftlichen Einwände gegen das Protokoll der Ausschusssitzung vom
13.08.2020 gegeben hat.
Herr Ibendorf möchte wissen, wer angeordnet
hat, den offensichtlich falschen Vermerk „...einstimmiges
Einvernehmen“ „Bei Einhaltung der
Festlegungen zur Bebauung innerhalb unserer Gemeinde (GrZ) wurde dem Antrag
einstimmig zugestimmt“ in das Protokoll aufzunehmen. Warum gab es keine
Protokollkontrolle? Es wurden Einwände
gegen das betreffende Protokoll vom 13.08.2020 schriftlich am 18.01.2021
erhoben.
Da den
Gemeindevertretern das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.06.2021
nicht vollständig vorliegt, erklären sich alle Gemeindevertreter einverstanden,
den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und auf der nächsten
Gemeindevertretersitzung zu behandeln. Dazu soll der Antrag von Herrn Ibendorf
mit versandt werden.