Sitzung: 20.10.2021 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0933/2021
Beschluss Nr.: 42-9/21
Die Gemeindevertretung beschließt,
Die Gemeinde Lambrechtshagen hatte bereits 2006 eine formal rechtskräftige Stellplatzsatzung aufgestellt. Nach anschließender Prüfung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock auf Rechtssicherheit wurde festgestellt, dass diese Satzung aufgrund inhaltlicher Mängel in den Punkten Stellplatzablöse, Herstellungspflicht und Ordnungswidrigkeiten rechtswidrig ist. Eine Heilung der rechtswidrigen Satzung zur vollständigen Wiederherstellung der Rechtssicherheit wurde nicht erreicht.
Für die amtsangehörigen Gemeinden im Amt Warnow-West wurde vergangenes Jahr eine neue einheitliche Musterstellplatzsatzung erarbeitet, die von den bekannten Mängeln bereinigt, um zeitgemäße Anforderungen wie die Fahrradabstellplätze erweitert und zuletzt juristisch geprüft wurde.
Auf Grundlage der Musterstellplatzsatzung wurde der vorliegende Satzungsentwurf für die Gemeinde Lambrechtshagen angepasst.
Gegenstand der beratenden Ausschüsse war die abschließende
Konkretisierung bzw. Festlegung zur Anzahl der Stellplätze und
Fahrradabstellplätze (Anlage 1 in der Stellplatzsatzung).
Der neue Satzungsentwurf wird ausgelegt und im Internet öffentlich bekannt gemacht.
Abweichend zu anderen Gemeinden hat Lambrechtshagen beschlossen, statt einem Stellplatz pro Wohneinheit 2 Plätze festzulegen. Bisher hatten wir laut Landesbauordnung 1,5 Stellplätze. Der Ablösebetrag ist nach rechtlicher Vorgabe ermittelt.
Hinweis: Schreibfehler in § 5 Absatz 5 „Absatz 2 Nummer 1“
gibt es nicht – Korrektur
Berichtigung der Zahlen bei Ermittlung der Ablösebeträge –
Korrektur
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |