TOP Ö 8: Neuaufstellung Stellplatzsatzung, Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr.: 42-9/21

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Lambrechtshagen „Stellplatzsatzung“ (s. Anlage) neu aufzustellen und die Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2006 aufzuheben,

 

  1. den Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über die Stellplatzsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen zu billigen und

 

  1. den Entwurf der Stellplatzsatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Die Gemeinde Lambrechtshagen hatte bereits 2006 eine formal rechtskräftige Stellplatzsatzung aufgestellt. Nach anschließender Prüfung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock auf Rechtssicherheit wurde festgestellt, dass diese Satzung aufgrund inhaltlicher Mängel in den Punkten Stellplatzablöse, Herstellungspflicht und Ordnungswidrigkeiten rechtswidrig ist. Eine Heilung der rechtswidrigen Satzung zur vollständigen Wiederherstellung der Rechtssicherheit wurde nicht erreicht.

 

Für die amtsangehörigen Gemeinden im Amt Warnow-West wurde vergangenes Jahr eine neue einheitliche Musterstellplatzsatzung erarbeitet, die von den bekannten Mängeln bereinigt, um zeitgemäße Anforderungen wie die Fahrradabstellplätze erweitert und zuletzt juristisch geprüft wurde.

 

Auf Grundlage der Musterstellplatzsatzung wurde der vorliegende Satzungsentwurf für die Gemeinde Lambrechtshagen angepasst.

 

Gegenstand der beratenden Ausschüsse war die abschließende Konkretisierung bzw. Festlegung zur Anzahl der Stellplätze und Fahrradabstellplätze (Anlage 1 in der Stellplatzsatzung).

 

Der neue Satzungsentwurf wird ausgelegt und im Internet öffentlich bekannt gemacht.

Abweichend zu anderen Gemeinden hat Lambrechtshagen beschlossen, statt einem Stellplatz pro Wohneinheit 2 Plätze festzulegen. Bisher hatten wir laut Landesbauordnung 1,5 Stellplätze. Der Ablösebetrag ist nach rechtlicher Vorgabe ermittelt.

 

Hinweis: Schreibfehler in § 5 Absatz 5 „Absatz 2 Nummer 1“ gibt es nicht – Korrektur

Berichtigung der Zahlen bei Ermittlung der Ablösebeträge – Korrektur

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen